Kalkulator zur Ermittlung von Indikationen einer zukünftigen CO₂-Bepreisung auf Importgüter in die EU 27.

Die verwendeten CO₂-Äquivalente aus den angegebenen Quellen stellen keine spezifischen Emissionswerte der Einzelanlagen aus den Herstellerländern dar und erheben auch nicht den Anspruch, dies im globalen Durchschnitt der Herstellerländer zu sein.

CO₂-Äquivalente für Lachgas (N₂O) bei Düngemitteln (außer Ammoniak) sowie Perfluorierte Kohlenstoffe (PFC) bei Aluminium werden nicht betrachtet.

Das Selektionsfeld „Freie Zuteilung CBAM-Zertifikate“ ist mit dem Standardwert 0% belegt und kann – ebenso wie das Feld „CO₂-Preis“ für die CBAM-Zertifikate – angepasst werden.

Gilt nur für Importe von außerhalb der EU 27. Importe aus Großbritannien, Island, Lichtenstein, Norwegen & Schweiz sind hiervon ausgenommen.

Die Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) durch die Europäische Union stellt eine ernsthafte Herausforderung für alle Unternehmen dar, die Waren aus dem EU-Ausland importieren. Diese Verordnung, die am 17. Mai 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele der EU bis 2030 zu erreichen. Die unmittelbaren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen könnten erheblich sein, insbesondere in Bezug auf Mehrkosten und Compliance-Anforderungen. Betroffen sind Unternehmen, die aus dem EU-Ausland Güter der folgenden Produktgruppen importieren:

  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Zement
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff
  • einige vor- und nachgelagerte Produkte (insb. Eisen und Stahl)

Wir bieten spezialisierte Beratungsleistungen an, um Ihr Unternehmen durch diese komplexen Veränderungen zu navigieren. Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Interne Workshops zur Sensibilisierung und Compliance
  • Erstellung von Checklisten und Beratung zur rechtssicheren Umsetzung der CBAM-Vorgaben
  • Unterstützung bei der Berichterstattung und Optimierung der Einkaufsverträge
  • Laufende Informationen über die Fortentwicklung des CBAM-Rechtsrahmens