Der Startschuss ist offiziell noch nicht gefallen, aber eine Abgabefrist gibt es schon. Bis zum 31.03.2023 müssen Unternehmen, die die Energiepreisbremse nutzen wollen, ihren Antrag eingereicht haben. Noch steht weder fest, wo der Antrag eingereicht werden muss, noch, wer diesen prüft. Lediglich ein Entlastungsbetrag von bis zu 150 Mio. Euro wird in Aussicht gestellt. Daher: Nutzen Sie die Expertise der Peter Dächert GmbH & Co. KG von Expense Reduction Analysts DACH in der Antragstellung von staatlichen Zuschüssen.

Was auf den ersten Blick einfach aussieht, ist im Detail sehr komplex. Ein Beispiel: Beim Gasverbrauch zahlt ein Unternehmen mit Energiepreisbremse für 70% des Gasverbrauches 7ct/kWh. Der Rest wird zu üblichen, deutlich teureren Marktpreisen verrechnet. Allerdings – dazu kommen noch eine Vielzahl Variablen (Entlastungsstufen, Höchstbeträge, Nachweisführung, Arbeitsplatzgarantie etc.), die nur schwer zu überblicken und teilweise noch nicht veröffentlicht sind.
 
Wir helfen schnell und unbürokratisch bei:
–          Prüfung der Antragsvoraussetzung
–          Ermittlung der Entlastungshöchstgrenzen
–          Berücksichtigung der Antrags- und Meldefristen
–          Begleitung des Antragsverfahrens bis zur Einreichung
–          Kommunikation mit Versorgern und Prüfstelle
–          Nachkalkulation des Jahreswertes 2023

Außerdem bieten wir Ihnen unsere Unterstützung im Bereich Energiehandel an, um für eine Budgetsicherheit im Jahr 2023 und darüber hinaus zu sorgen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir zeigen Ihnen den Weg zur Energiepreisbremse.