Aktuelle Entwicklungen 2025

Wegfall der EEG-Umlage, Fortbestand von KWKG- und Offshore-Netzumlage

Seit dem 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert und entfällt somit für Endverbraucher. Dennoch bleiben die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) und die Offshore-Netzumlage weiterhin bestehen. Diese Umlagen belasten insbesondere stromkostenintensive Unternehmen.

Besondere Ausgleichsregelung gemäß EnFG (Energie-Finanzierungs-Gesetz)

ie vormals im EnFG geregelte Besondere Ausgleichsregelung ist mit dem EEG 2023 in das neue Energie-Finanzierungs-Gesetz (EnFG) überführt worden. Sie ermöglicht weiterhin eine Reduzierung der KWKG- und Offshore-Netzumlagen für stromkostenintensive Unternehmen, sofern diese die Voraussetzungen erfüllen.

Aktuelles Antragsverfahren 2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt das Antragsportal wie gewohnt zur Verfügung. Insbesondere in Zeiten hoher Energiepreise kann eine Umlagebegrenzung auch ohne EEG-Umlage einen wirtschaftlichen Vorteil bieten.

Die Umsetzung der EU-Leitlinien für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL) hat zur Folge, dass Unternehmen vermehrt Dekarbonisierungspläne vorlegen müssen. Ab 2024 wurde dieser Schritt verpflichtend für viele antragstellende Unternehmen.

Voraussetzungen im Überblick

Einsparpotenzial

Bei 10 GWh selbstverbrauchtem Strom (Bezug aus dem Netz) wäre eine Ersparnis nach den aktuellen Umlagensätzen i.H.v. ca. 80.000 € möglich.

Die detaillierten Anforderungen und Fristen werden durch den jährlich aktualisierten Leitfaden des BAFA konkretisiert.

Unser Expertenteam der Peter Dächert GmbH & Co. KG begleitet Sie gern durch das Antragsverfahren und unterstützt bei der strategischen Positionierung Ihres Unternehmens – sprechen Sie uns an!