„You will never walk alone. “ Unter diesem Credo wird die Bundesregierung Energieverbraucher bei den steigenden Energiekosten unterstützen! Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen? Nutzen Sie die Beihilfen, die Ihnen der Staat zur Verfügung stellt. Energiekostendämpfungsprogramm Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt für energieintensive Unternehmen eine besondere Belastung dar, die nicht vorhersehbar war und von ihnen auch nicht zu vertreten ist. Bereits eine Verdopplung der Erdgas- und Stromkosten stellt eine besondere, teilweise bis zur Existenzgefährdung reichende Belastung dar. Für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 werden Zuschüsse zu den gestiegenen Strom- und Gaspreisen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich u.a. nach der Wirtschaftsbranche, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust. Antragsfrist endet am 31.08.2022 Strompreiskompensation Sie ist eine staatliche Beihilfe für Unternehmen, für die aufgrund ihrer stromintensiven Produktionsprozesse ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht. Für die Antragsberechtigung sind die im Unternehmen hergestellten Produkte maßgeblich, die dem von der Europäischen Kommission festgelegten Sektoren zugeordnet sind. Antragsfrist endet am 30.09.2022 Nehmen Sie unsere Unterstützung in Anspruch, um sich Liquidität zu sichern! Wir prüfen für Sie die Antragsvoraussetzungen und realisieren mit Ihnen das Antragsverfahren. Unsere Experten stehen Ihnen für eine erste Kontaktaufnahme zur Seite. |