Zum 01.10.2022 wurden zwei neue Umlagen von der Bundesregierung beschlossen, die zukünftig als zusätzliche eigenständige Rechnungsposition auf der Monatsrechnung von Sondervertragskunden (RLM) ausgewiesen werden. Bei SLP-Abnahmestellen (i.d.R. Jahresrechnung) werden die aufgeführten Umlagen ebenfalls erhoben:
1. Gasbeschaffungsumlage
Ganz aktuell wurde von der Bundesregierung das Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz – EnSiG) novelliert. Der neue § 26 EnsiG beinhaltet ein Umlagesystem. Die deutlichen Mehrkosten aufgrund von Erdgas-Ersatzbeschaffungen, durch den Wegfall des russischen Gases, werden auf der Ebene der Gasimporteure aufgefangen. Es erfolgt eine Umlagelösung, mit der alle Gaskunden zu den Mehrkosten herangezogen werden. Hierzu hat die Bundesregierung am 4. August 2022 die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) nach § 26 EnSiG beschlossen. Die neue „Gasbeschaffungsumlage“ gilt vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2024. Die Höhe der Umlage beträgt 2,419 ct/kWh und hängt davon ab, welche Ausgleichsansprüche die Gasimporteure beim Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe geltend machten.
Zum 01.10.2022 wird es eine neue „Gasspeicherumlage“ geben. Das Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen durch Einfügung des Teils 3a in die EnWG-Novelle, welche zum 30.04.2022 in Kraft getreten ist, setzt zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit auf eine Kombination aus Füllstandsvorgaben samt Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie auf Maßnahmen nach §35c EnWG wie beispielsweise die Ausschreibung von strategischen Optionen, den sogenannten Strategic Storage-Based Options (SSBOs) zur marktbasierten Befüllung von Speicherkapazitäten oder der Befüllung von ungenutzten Speicherkapazitäten durch den Marktgebietsverantwortlichen. Der Trading Hub Europe GmbH (THE) wird mit der Mitwirkung an der Versorgungsicherheit eine neue gesetzliche Aufgabe zugewiesen. Dies macht die Einführung einer neuen Speicherumlage zur Deckung der mit dieser neuen gesetzlichen Aufgabe verbundenen Kosten erforderlich. Die neue „Gasspeicherumlage“ gilt vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2025 und die Höhe der Umlage beträgt 0,059 ct/kWh.
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